Gesetze / Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStDV 1955§ 49 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
Nach Gewicht
- BFH, 12.12.2024 – V R 28/23Zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen DritterZitiert von 1
- FG Münster, 28.10.2005 – 11 K 2505/05 EZitiert von 1
- FG Köln, 15.01.2014 – 13 K 3735/10Zitiert von 1
- BVerfG, 24.06.1958 – 2 BvF 1/57Rechtsverordnung darf den Umfang der Grundrechtsbeschränkung nicht völlig dem Verwaltungsermessen überlassen. - Öffentlich-rechtliche Beschränkungen der beruflichen Nutzung von Grundstücken (Anbau von Weinreben) als Regelungen der BerufsausübungZitiert von 13
- BFH, 19.07.2011 – X R 32/10Kein Spendenabzug aufgrund einer Zuwendungsbestätigung, die zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung nicht hätte ausgegeben werden dürfenZitiert von 8
- BFH, 28.09.2022 – X R 7/21Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienenZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 23.09.2014 – 9 K 2451/10 KZitiert von 3
- FG Münster, 08.03.2012 – 2 K 2608/09 EZitiert von 4
- BFH, 09.05.2007 – XI R 56/05Zitiert von 3
10 Entscheidungen zu § 49 EStDV 1955 →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 49 EStDV 1955 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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